Fördermöglichkeiten

Entdecken Sie unsere vielfältigen und maßgeschneiderten Fördermöglichkeiten für eine selbstbestimmte Zukunft von Kindern und Jugendlichen.

Stiften

Stiftungen helfen: Unterstützen Sie unsere nachhaltige Förderung benachteiligter Kinder und Jugendlicher weltweit durch Treuhandstiftungen, Unternehmensstiftungen oder Zustiftungen.

Fördern

Gründen Sie schnell und einfach Ihren eigenen Förderfonds ab einem Betrag von 10.000 Euro. Helfen Sie gezielt Kindern und Jugendlichen weltweit mit minimalem Aufwand und direkter Wirkung.

Spenden

Mit einem zinslosen, jederzeit rückforderbaren Darlehen ab 10.000 Euro helfen Sie direkt: Die ChildInvest Foundation legt ihren Betrag an und leitet den Zinsertrag jährlich an die SOS-Kinderdörfer weltweit weiter, in denen die Not am größten ist.

Ihr Einsatz wirkt!

Ihre Spende wird transparent und effektiv eingesetzt. Erfahren Sie mehr in unserem ausführlichen Wirkungsbericht.

Wirkung


Über die ChildInvest Foundation

Ehemals Hermann-Gmeiner-Stiftung. Ihre Partnerin Ihre Investition in eine selbstbestimmte Zukunft für junge Menschen – wirkungsvoll und weltweit Die unabhängige Förderstiftung wurde 2001 als Hermann-Gmeiner-Stiftung gegründet und unterstützt seitdem messbar und nachhaltig die Programme der SOS-Kinderdörfer weltweit. Wir bieten Privatpersonen und Unternehmen vielfältige Möglichkeiten, um benachteiligten Kindern und Jugendlichen in aller Welt und ihren Familien mit einer Stiftung wirkungsvoll auf dem Weg in eine selbstbestimmte Zukunft zu helfen.

Mehr über Uns

Häufige Fragen zu unseren Fördermöglichkeiten

Finden Sie hier die Antworten auf Ihre Fragen rund um die ChildInvest Foundation und unsere vielfältigen Fördermöglichkeiten. 

Für jede Zuwendung an uns, mit Ausnahme von Darlehen, erhalten Sie eine steuerlich wirksame Zuwendungsbestätigung. Da Sie einen Rückforderungsanspruch auf Ihren Darlehensbetrag haben, kann hierfür keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt werden.

Ja, Spenden an die ChildInvest Foundation sind grundsätzlich möglich, werden aber 1:1 an die SOS-Kinderdörfer weltweit [www.sos-kinderdoerfer.de] weitergegeben. Daher ist es grundsätzlich sinnvoller, direkt auf das Spendenkonto der SOS-Kinderdörfer weltweit zu spenden (IBAN: DE22 4306 0967 2222 2000 05). Weitere Informationen dazu finden Sie hier. 

Eine wichtige Ausnahme bilden hier Erbschaften und Schenkungen. Wenn Sie einen Betrag, den Sie durch Erbschaft oder Schenkung erhalten haben, innerhalb von 24 Monaten an die ChildInvest Foundation spenden, wird Ihnen die Erbschaft- oder Schenkungsteuer für diesen Betrag erlassen bzw. erstattet. Diesen Steuervorteil können Sie nur dann in Anspruch nehmen, wenn Ihre Zuwendung an eine Stiftung und nicht an einen Verein erfolgt (vgl. § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG). 

Ja, bei einem Förderfonds und einer Treuhandstiftung können Sie selbst bestimmen, welche Einrichtung in welchem Land Sie mit den Erträgen Ihrer Zuwendung dauerhaft unterstützen möchten. Dazu beraten wir Sie gerne persönlich.  

Die Erträge aus Zustiftungen und Darlehen werden dagegen immer dort eingesetzt, wo der Bedarf am größten ist. 

Eine Treuhandstiftung oder ein Förderfonds sind auf Ewigkeit angelegt. Die Förderung läuft also dauerhaft weiter, unabhängig davon, ob die stiftende Person noch lebt oder nicht.  

Ein Darlehen fällt im Todesfall an die Erben zurück. Viele Darlehensgeber legen jedoch bereits im Darlehensvertrag und/oder im Testament fest, dass die Darlehenssumme im Todesfall den Kinderdörfern zugutekommen soll. 

Ihre Ansprechpartnerinnen

Wir freuen uns auf Sie und beantworten gerne Ihre Fragen.